Selbst kündigen in der Probezeit

Mitarbeiter hat selbst gekündigt

Auf der recht­li­chen Ebene ist die Sache ein­fach: Ein Aus­stieg ist in­ner­halb der ver­ein­bar­ten Pro­be­zeit grund­sätz­lich mög­lich. Kün­di­gen kann man an jedem be­lie­bi­gen Tag und ohne jeg­li­che Be­grün­dung – mit einer ge­setz­li­chen Kün­di­gungs­frist von zwei Wo­chen. Al­ler­dings soll­te man die Mo­ti­va­ti­on für den ei­ge­nen Kün­di­gungs­wunsch gründ­lich hin­ter­fra­gen. Denn un­be­strit­ten ist, dass eine Kün­di­gung in der […]