Auf der rechtlichen Ebene ist die Sache einfach: Ein Ausstieg ist innerhalb der vereinbarten Probezeit grundsätzlich möglich. Kündigen kann man an jedem beliebigen Tag und ohne jegliche Begründung – mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von zwei Wochen. Allerdings sollte man die Motivation für den eigenen Kündigungswunsch gründlich hinterfragen. Denn unbestritten ist, dass eine Kündigung in der Probezeit, auch eine selbst ausgesprochene, für die weitere Karriere nicht gerade als Pluspunkt zählt. Schon gar nicht, wenn dies wiederholt vorkommen sollte.
Letztlich fällt immer auch ein Schatten auf die Person, die sich möglicherweise bei der Übernahme neuer Aufgaben übernommen hatte oder im Zweifel zu wenig Durchhaltevermögen zeigte. Selbst wenn es auf der rationalen Ebene gute Gründe für eine Kündigung gab, wie nicht eingehaltene Vereinbarungen, den Aufgabenbereich oder das angekündigte Volumen der Arbeitsbelastung, so kann dennoch eine unstimmige „Job-Person-Passung“ auch als eigene Schwäche ausgelegt werden, da man sich persönlich falsch einschätzte oder aber den neuen Arbeitgeber.
Auf die Frage, welche Motivation dem Kündigungswunsch zugrunde liegt, spielt vor allem die Beurteilung der emotionale Ebene eine Rolle. Geht es weniger um Arbeitsinhalte, Arbeitsanforderungen und Belastungen, sondern um die Arbeitsbeziehungen im Team und die Unternehmenskultur ganz allgemein? Ganz natürlich ist ein gewisses Gefühl des Fremdseins im neuen Umfeld, da man Vorgesetzte, Mitarbeitende und Strukturen erst noch kennenlernen muss. Und dafür sollte man schon eine etwas größere Kompromissbereitschaft mitbringen.
Doch wer im Vorfeld der Entscheidung für einen neuen Arbeitgeber nicht die Werte des Unternehmens mit den eigenen Wertvorstellungen abgeglichen hat, wird auf Dauer im neuen Job weder glücklich werden noch Erfolg haben. Manchmal liegen die Gründe für Unzufriedenheit vielleicht gar nicht im Unternehmen selbst, sondern in der eigenen subjektiven Sichtweise und Erwartungshaltung? Eine gewisse Anpassungsleistung ist unerlässlich, auch ohne sich dabei bis zur Selbstaufgabe „verbiegen“ zu müssen.
Sich einfach zurückziehen – oder besser aktiv bleiben?
Wie man nach möglichen ersten Enttäuschungen im neuen Job doch noch erfolgreich Fuß fassen kann, gelingt am besten durch konstruktive Gespräche mit Vorgesetzten: zum Beispiel darüber, welche Korrekturmöglichkeiten im aktuellen Arbeitsverhältnis bestehen, um dieses besser an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Oder auch an die Anforderungen des Unternehmens, was möglicherweise zu einer ganz anderen Position führen könnte als der ursprünglich definierten. Wichtig ist, immer Akteur des Verfahrens zu bleiben und nicht mit Rückzug zu reagieren.
Wenn selbst solche Bemühungen scheitern sollten, bleibt tatsächlich nur die Kündigung, die möglichst respektvoll gegenüber dem Team, den Vorgesetzten und dem Unternehmen sein sollte. Vielleicht sieht man sich noch einmal im Leben. Eine argumentativ gut begründete Kündigung mit fairem Ablauf stellt noch kein Debakel dar für die weitere Jobsuche. Denn die Arbeitswelt ist heute so unbeständig wie nie zuvor und es darf mit einem größeren Verständnis für die Trennung nicht passender Verbindungen gerechnet werden – ganz ohne Ansehensverluste.
Andererseits kann eine gerechtfertigte Kündigung aus eigenem Antrieb sogar Ausdruck von besonderer Konsequenz und Zielstrebigkeit sein. Wer sich auf diese Weise flexibel und mutig genug zeigt, gleich wieder neu durchzustarten, beweist nur, dass er auch solche besonderen Herausforderungen gut zu bewältigen versteht.