Selbst kündigen in der Probezeit

Auf der recht­li­chen Ebene ist die Sache ein­fach: Ein Aus­stieg ist in­ner­halb der ver­ein­bar­ten Pro­be­zeit grund­sätz­lich mög­lich. Kün­di­gen kann man an jedem be­lie­bi­gen Tag und ohne jeg­li­che Be­grün­dung – mit einer ge­setz­li­chen Kün­di­gungs­frist von zwei Wo­chen. Al­ler­dings soll­te man die Mo­ti­va­ti­on für den ei­ge­nen Kün­di­gungs­wunsch gründ­lich hin­ter­fra­gen. Denn un­be­strit­ten ist, dass eine Kün­di­gung in der Pro­be­zeit, auch eine selbst aus­ge­spro­che­ne, für die wei­te­re Kar­rie­re nicht ge­ra­de als Plus­punkt zählt. Schon gar nicht, wenn dies wie­der­holt vor­kom­men soll­te.

Letzt­lich fällt immer auch ein Schat­ten auf die Per­son, die sich mög­li­cher­wei­se bei der Über­nah­me neuer Auf­ga­ben über­nom­men hatte oder im Zwei­fel zu wenig Durch­hal­te­ver­mö­gen zeig­te. Selbst wenn es auf der ra­tio­na­len Ebene gute Grün­de für eine Kün­di­gung gab, wie nicht ein­ge­hal­te­ne Ver­ein­ba­run­gen, den Auf­ga­ben­be­reich oder das an­ge­kün­dig­te Vo­lu­men der Ar­beits­be­las­tung, so kann den­noch eine un­stim­mi­ge „Job-Per­son-Pas­sung“ auch als ei­ge­ne Schwä­che aus­ge­legt wer­den, da man sich per­sön­lich falsch ein­schätz­te oder aber den neuen Ar­beit­ge­ber.

Auf die Frage, wel­che Mo­ti­va­ti­on dem Kün­di­gungs­wunsch zu­grun­de liegt, spielt vor allem die Be­ur­tei­lung der emo­tio­na­le Ebene eine Rolle. Geht es we­ni­ger um Ar­beits­in­hal­te, Ar­beits­an­for­de­run­gen und Be­las­tun­gen, son­dern um die Ar­beits­be­zie­hun­gen im Team und die Un­ter­neh­mens­kul­tur ganz all­ge­mein? Ganz na­tür­lich ist ein ge­wis­ses Ge­fühl des Fremd­seins im neuen Um­feld, da man Vor­ge­setz­te, Mit­ar­bei­ten­de und Struk­tu­ren erst noch ken­nen­ler­nen muss. Und dafür soll­te man schon eine etwas grö­ße­re Kom­pro­miss­be­reit­schaft mit­brin­gen.

Doch wer im Vor­feld der Ent­schei­dung für einen neuen Ar­beit­ge­ber nicht die Werte des Un­ter­neh­mens mit den ei­ge­nen Wert­vor­stel­lun­gen ab­ge­gli­chen hat, wird auf Dauer im neuen Job weder glück­lich wer­den noch Er­folg haben. Manch­mal lie­gen die Grün­de für Un­zu­frie­den­heit viel­leicht gar nicht im Un­ter­neh­men selbst, son­dern in der ei­ge­nen sub­jek­ti­ven Sicht­wei­se und Er­war­tungs­hal­tung? Eine ge­wis­se An­pas­sungs­leis­tung ist un­er­läss­lich, auch ohne sich dabei bis zur Selbst­auf­ga­be „ver­bie­gen“ zu müs­sen.

 

Sich ein­fach zu­rück­zie­hen – oder bes­ser aktiv blei­ben?

Wie man nach mög­li­chen ers­ten Ent­täu­schun­gen im neuen Job doch noch er­folg­reich Fuß fas­sen kann, ge­lingt am bes­ten durch kon­struk­ti­ve Ge­sprä­che mit Vor­ge­setz­ten: zum Bei­spiel dar­über, wel­che Kor­rek­tur­mög­lich­kei­ten im ak­tu­el­len Ar­beits­ver­hält­nis be­stehen, um die­ses bes­ser an die ei­ge­nen Be­dürf­nis­se an­zu­pas­sen. Oder auch an die An­for­de­run­gen des Un­ter­neh­mens, was mög­li­cher­wei­se zu einer ganz an­de­ren Po­si­ti­on füh­ren könn­te als der ur­sprüng­lich de­fi­nier­ten. Wich­tig ist, immer Ak­teur des Ver­fah­rens zu blei­ben und nicht mit Rück­zug zu re­agie­ren.

Wenn selbst sol­che Be­mü­hun­gen schei­tern soll­ten, bleibt tat­säch­lich nur die Kün­di­gung, die mög­lichst re­spekt­voll ge­gen­über dem Team, den Vor­ge­setz­ten und dem Un­ter­neh­men sein soll­te. Viel­leicht sieht man sich noch ein­mal im Leben. Eine ar­gu­men­ta­tiv gut be­grün­de­te Kün­di­gung mit fai­rem Ab­lauf stellt noch kein De­ba­kel dar für die wei­te­re Job­su­che. Denn die Ar­beits­welt ist heute so un­be­stän­dig wie nie zuvor und es darf mit einem grö­ße­ren Ver­ständ­nis für die Tren­nung nicht pas­sen­der Ver­bin­dun­gen ge­rech­net wer­den – ganz ohne An­se­hens­ver­lus­te.

An­de­rer­seits kann eine ge­recht­fer­tig­te Kün­di­gung aus ei­ge­nem An­trieb sogar Aus­druck von be­son­de­rer Kon­se­quenz und Ziel­stre­big­keit sein. Wer sich auf diese Weise fle­xi­bel und mutig genug zeigt, gleich wie­der neu durch­zu­star­ten, be­weist nur, dass er auch sol­che be­son­de­ren Her­aus­for­de­run­gen gut zu be­wäl­ti­gen ver­steht.

 

Mitarbeiter hat selbst gekündigt