Die Integration neuer Mitarbeiter in ein Unternehmen stellt immer wieder eine Herausforderung dar, auch und gerade dann, wenn es um Auszubildende geht. Diese haben in der Regel kaum realistische Vorstellungen über die Arbeitswelt allgemein – und oft auch nicht über das konkrete Berufsfeld, in dem sie eine Ausbildung anstreben.
Der wichtigste Schritt seitens des zukünftigen Arbeitgebers ist damit schon vorgegeben, um mögliche spätere (beiderseitige) Enttäuschungen zu vermeiden: nämlich den Bewerbenden eine möglichst ausführliche und realistische Darstellung der angebotenen Lehrstelle und der damit verbundenen Tätigkeiten und Aufgaben zu vermitteln. Ein Spezialthema, das von nicht wenigen HR-Verantwortlichen noch immer nicht seiner Tragweite entsprechend behandelt wird.
Azubis, die sich, aus welchen Gründen auch immer, als nicht zum Unternehmen passend herausstellen, bedeuten nicht nur verlorene Zeit und Geld. Sie können auch den Betriebsfrieden nachhaltig stören, gerade weil sie durch ihre mangelnde Erfahrung mit der Arbeitswelt nicht selten eine gewisse Renitenz gegenüber den neuen Anforderungen und Pflichten zeigen und die Arbeitsleistung von Kollegen negativ beeinflussen.
Wie mit „schwierigen“ Azubis umgehen?
Wenn Azubis Anweisungen nicht befolgen oder Regeln nicht einhalten, kann das die verschiedensten Ursachen haben, denen früh auf den Grund gegangen werden sollte.
Auszubildenden, die von Anfang an Probleme machen, einfach schon in der Probezeit fristlos zu kündigen, kann eine schnelle Lösung sein, ist meist aber nicht nachhaltig. Und nach der Probezeit wird es mit der Kündigung ohnehin nicht einfach, wenn kein schwerwiegender Kündigungsgrund vorliegt, wie zum Beispiel eine Pflichtverletzung.
Besser ist es, sofort das Gespräch zu suchen, bevor Konflikte eskalieren. Sei es durch den direkten Vorgesetzten, den Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) als Vermittler. Dabei ist es wichtig, dass einerseits der Azubi sich ernst genommen fühlt, aber gleichzeitig die gewünschte Veränderung seitens des Arbeitgebers so konkret wie möglich formuliert wird. Auch die Einbindung der Berufsschule kann sinnvoll sein, um eventuell betriebsexterne Faktoren zu identifizieren.
Ursachensuche und Maßnahmen
Eine grundsätzlich falsche Erwartungshaltung seitens des Azubis bezüglich der Ausbildungsinhalte ist leider ein kaum zu ändernder Aspekt – wenn nicht gerade ähnliche oder auch andere Berufswege im Unternehmen angeboten werden, auf die umgeschwenkt werden könnte. Doch nicht selten liegen die Gründe für das problematische Verhalten des Azubis auch im Unternehmen selbst, was in der Regel am einfachsten zu korrigieren ist.
- Überforderung: ein häufiger Grund, aus dem Frustration und Resignation entstehen. Das Arbeitspensum entsprechend anzupassen kann bereits die Lösung sein.
- Unterforderung: Aus zu einfacher, zu wenig oder zu viel Routinearbeit können Langeweile und generelle Demotivation resultieren. Hier kann Abhilfe geschaffen werden durch zusätzliche Aufgabengebiete.
- Probleme mit anderen Auszubildenden: Konkurrenzdenken, Streit und persönliche Antipathien sind nur durch ständige Moderation einer Vertrauensperson zu bewältigen.
- Spannungen mit Vorgesetzten: Mangelnde gegenseitige Sympathie und Wertschätzung sind in erster Linie eine Respektfrage. Auch hier kann nur die Vermittlung durch eine Vertrauensperson helfen.
- Mobbing: nicht selten durch Mitarbeitende, die ihren möglichen Frust an den Schwächsten im Unternehmen auslassen. Die fehlende gegenseitige Akzeptanz kann ebenfalls nur durch eine erfahrene Moderation bewältigt werden.
Die (vor)letzte Möglichkeit: Grenzen aufzeigen
Zunächst ist dem Azubi deutlich zu vermitteln, dass eine konstruktive Lösung im beiderseitigen Interesse angestrebt wird. Dazu gehört ein respektvoller Umgang mit Mitarbeitenden und mit Vorgesetzten – die Grundbedingung für eine gute Zusammenarbeit. Wird bereits das nicht akzeptiert und liegt das problematische Verhalten einseitig aufseiten des Azubis, sollte auf arbeitsrechtliche Konsequenzen hingewiesen werden bis hin zu einer Abmahnung und möglichen Kündigung.
Die Kündigung als letzter Schritt sollte nur nach Ausschöpfung aller Interventionsmöglichkeiten ausgesprochen werden. Hierzu der Redakteur David Wolf auf „business-wissen.de“: „Azubis, die wiederholt negativ auffallen und damit das Betriebsklima beeinträchtigen, können ohne die Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Es bedarf auch keines bestimmten Kündigungsgrundes. Arbeitgeber müssen allerdings beachten, ob der Kündigung ein gesetzliches Verbot entgegensteht, wie zum Beispiel ein besonderer Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG).Nach der Probezeit können Arbeitgeber nur dann fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vorliegt. Maßgeblich ist hier § 22 Abs. 2 Nr. 1. Liegt ein wichtiger Grund vor und will sich der Arbeitgeber trennen, muss dies innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis vom Grund erfolgen (§ 22 Abs. 4 BBiG).“