Selbst kündigen in der Probezeit
Auf der rechtlichen Ebene ist die Sache einfach: Ein Ausstieg ist innerhalb der vereinbarten Probezeit grundsätzlich möglich. Kündigen kann man an jedem beliebigen Tag und ohne jegliche Begründung – mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von zwei Wochen. Allerdings sollte man die